für Schulungs- und Beratungsleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1.) Die Firma xatra GmbH (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz von xatra GmbH zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Schulungs- oder Beratungsvertrages, das er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.
(3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder Email mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.
(4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
§ 2 Allgemeines
(1.) Alle Schulungs- und Beratungsleistungen werden vom Auftragnehmer grundsätzlich selbst durchgeführt. Sollte der Auftragnehmer im Ausnahmefall einen selbstständigen Berater mit der ganzen oder teilweisen Abwicklung eines geschlossenen Vertrages beauftragen, erklärt sich der Auftraggeber mit diesem Berater einverstanden.
§3 Leistungen
(1.) Umfang und Form der zu erbringenden Schulungs- und Beratungsleistungen werden anhand des individuellen Sachverhaltes festgelegt und schriftlich vereinbart.
§ 4 Vertragsschluss
(1.) Der Vertragsschluss erfolgt individuell durch Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Alle Tagessätze, Pauschalen oder spezielle Seminargebühren sind frei zu vereinbaren und bedürfen jeweils der schriftlichen Bestätigung. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form.
§ 5 Entgelt, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
(1.) Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise, es wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Kunden Anzahlungen und/oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(3.) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung des Auftragnehmers. Für Rechnungen des Auftragnehmers wird ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto eingeräumt. Verzugszinsen werden mit 9% p.a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet.
(4.) Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungswünschen des Kunden.
§ 6 Beendigung des Vertragsverhältnisses
(1.) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2.) Eine ordentliche Kündigung von projektbezogenen Verträgen ist nur mit einer Frist von drei Monaten zum Halbjahr möglich.
(3.) In dem Geschäftsbereich der Durchführung von Schulungen ist der Kunde berechtigt, durch Anzeige in schriftlicher Form gegenüber dem Auftragnehmer bis zu 20 Tage vor Beginn der Schulung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Es werden in diesem Fall keine Gebühren berechnet. Erfolgt der Rücktritt 19 bis zu 15 Tage vor Beginn der Schulung, hat der Kunde 25 % der Schulungsgebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt 14 bis zu 10 Tage vor Beginn der Schulung sind 50 % und bei einem späteren Rücktritt oder der Nichtteilnahme sind 100 % der Schulungsgebühr zu entrichten. Es ist der Eingang der Erklärung beim Auftragnehmer maßgeblich. In jedem Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung sind dem Auftragnehmer zuzüglich nachgewiesene Aufwendungen zu ersetzen, es sei denn, die Vertragsbeendigung ist auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen.
(4.) Die Kündigung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
§ 7 Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte
(1.) Die vom Auftragnehmer ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte an sämtlichen Unterlagen vor. Ohne die schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers dürfen die Unterlagen nicht reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden.
§ 8 Abwerbungsverbot und Geheimhaltung
(1.) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter vom Auftragnehmer abzuwerben oder ohne Zustimmung vom Auftragnehmer anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine vom Auftragnehmer der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
(2.) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
(3.) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
(4.) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 9 Vertragszeit und Kündigung
(1.) Sofern die Laufzeit von Verträgen nicht schriftlich festgelegt ist, gelten die Vereinbarungen auf unbestimmte Zeit.
(2.) Unbefristete Verträge können von jedem Vertragsteil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Vorausgezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber umgehend zurückerstattet. Erbrachte und bereits bezahlte Leistungen bleiben nach der Kündigung im Besitz des Auftraggebers. Ebenso erhält der Auftraggeber die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien zurück.
§ 10 Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Sonstiges
(1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Auftraggebers als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich ablehnt.
(2.) Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(3.) Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.
(4.) Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schiedsgerichtsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. Um ein Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schiedsgerichtsstelle der IHK Erfurt anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach deren Schiedsgerichtsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
(5.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
(6.) Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
(7.) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Die Wirksamkeit des Vertrages wird dadurch nicht berührt.
für Softwarevertrags- und Lizenz-Bedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1.) Die Firma xatra GmbH (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz von xatra GmbH zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Auftragnehmer erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Software- oder Leasingvertrages, das er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.
(3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder Email mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.
(4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
§ 2 Allgemeines
(1.) Der Auftragnehmer gewährt dem Kunden, entsprechend den Bedingungen dieses Vertrages, eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der von dem Auftragnehmer gelieferten Software.
(2.) Verträge über die Erstellung, Pflege und Nutzung der Software sind eigenständig, und unabhängig von evtl. gleichzeitig abgeschlossenen Verträgen über die Lieferung und Betreuung von Hardware. Zu erstellende Software ist an die Mitwirkung des Kunden gebunden, Hardwarelieferungen werden eigenständig erfüllt.
(3.) Leasingverträge gelten für 2 Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht vorher mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragszeit gekündigt wurden. Die Lizenz, der Nutzungszeitraum und ein evtl. eingeschlossener Servicevertrag enden automatisch mit dem Leasingvertrag.
(4.) Für Nicht-Standard-Software erarbeitet der Kunde bei Vertragsabschluss mit dem Auftragnehmer eine Anforderungs- und Tätigkeitsanalyse mit Programmvorgabe, die Bestandteil dieses Vertrages wird. Darüber hinaus stellt der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Erstellung der Software erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Änderungen der Vorgabe, der Organisation und Programme bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Mehraufwand kann nur gegen Berechnung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, lückenhafte Informationen frei auszulegen. Hardware, Betriebs- und Compilersoftware, die nicht von dem Auftragnehmer geliefert wurden, werden vom Kunden kostenlos gestellt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unvollständig nach, oder hat die zur Verfügung gestellte Hard- oder Software abwicklungshemmende Mängel, so ist der Auftragnehmer, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, zum Vertragsrücktritt oder zur Nachberechnung des zusätzlichen Zeitaufwandes berechtigt.
(5.) Die Lieferung der Software erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst eingehalten, sind jedoch freibleibend. Ansprüche wegen Verzugs kann der Kunde nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen.
(6.) Einweisungen in die Software werden gesondert nach den gültigen Tagessätzen des Auftragnehmers berechnet, soweit sie in diesem Vertrag nicht ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum als kostenfrei anerkannt sind. Dies gilt auch für sonstige Dienstleistungen. Tagessätze beinhalten eine Arbeits- und Reisezeit von 8,0 Stunden. Zusätzliche Zeiten, Reisekosten und Verpflegungs- und Übernachtungs- kosten werden gesondert berechnet.
(7.) Nicht vorhersehbare Störungen bei dem Auftragnehmer, insbesondere technische Störungen, Lieferschwierigkeiten und Projektleiterausfälle, verschieben die Liefertermine entsprechend.
§ 3 Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte
(1.) Die Software, die zugehörigen Datenträger, Organisations-, Dokumentations- und Einweisungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, sofern im Softwarevertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, und unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzung der Software durch den Kunden erfolgt ausschließlich in dem bei Vertragsabschluss vorgesehenen Rahmen, eine Weitergabe oder Mehrfachverwendung durch den Kunden ist untersagt. Erhält der Kunde aufgrund evtl. rechtlicher oder gesetzlicher Vorschriften oder eine unerlaubte Aneignung den Zugriff auf die Source-Programme und/oder Organisationsunterlagen, so wird als Ausgleich ein Betrag von 50 % des Softwarepreises bei Individualsoftware und 500 % bei Standardsoftware fällig, ohne dass daraus ein Vertriebs- oder Weitergaberecht entsteht. Unabhängig davon bleiben alle Programme und Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2.) Der Kunde verpflichtet sich, keinen anderen, als den vom Auftragnehmer beauftragten oder autorisierten Personen Zugang zu den Unterlagen, Eingriffe oder Erweiterungen der gelieferten Software zu gestatten. Hierzu gehört auch die außerdienstliche Betreuung durch Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter des Auftragnehmers.
(3.) Der Kunde erkennt die Rechte Dritter für die vom Auftragnehmer gelieferte oder verwendete Fremdlizenzsoftware an und verpflichtet sich auf Wunsch zur Unterzeichnung von Unterlizenzverträgen.
(4.) Der Verstoß gegen die Bestimmungen des Absatz 2. führt zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche und Terminzusagen, berechtigt den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages, zur Entfernung des gelieferten Betriebssystems oder der Software aus der Hardware des Kunden und zur Schadenersatzforderung in Mindesthöhe gemäß Abs. 1.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1.) Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise, es wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise beinhalten ausdrücklich nicht Kosten für Transport, Versicherung, Verpackung und/oder sonstige Gebühren/Auslagen. Übersteigt die Leistung für die Erstellung, Pflege und Nutzung der Software die vereinbarten Preise um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Zugrundelegung des tatsächlichen Aufwands ein neues Preisangebot vorzulegen. Wird dieses Angebot durch den Kunden nicht angenommen, so steht dem Auftragnehmer ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, von dem er mit dem Tage der Ablehnung des Angebotes, oder ab der 6. Woche nach Ausfertigung des Angebotes Gebrauch machen kann.
(2.) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(3.) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung unmittelbar mit ihrem Zugang zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungserhalt ohne jeglichen Abzug zu leisten. Verzugszinsen werden mit 9% p.a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet.
(4.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Kunden Anzahlungen und/oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(5.) Leasing- und Servicepreise können mit einer Frist von 3 Monaten vom Auftragnehmer angepasst werden. Der Kunde erhält bei einer Erhöhung von mehr als 10 % ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung.
(6.) Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungswünschen des Kunden.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1.) Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Hard- und Software, insbesondere in komplexen Programmabläufen, auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Reproduzierbare Fehler in der vom Auftragnehmer erstellten Software, werden innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten ab Lieferung der Software, nach schriftlicher Spezifizierung durch den Kunden in einer angemessenen Frist beseitigt, oder durch Lieferung einer Ausweichlösung korrigiert. Fehler in der vom Auftragnehmer gelieferten Fremdsoftware oder in Fremdbasisprodukten für Auftragnehmer – Software, werden im Rahmen der Gewährleistung des Fremdlieferanten beseitigt.
(2.) Der Kunde hat ein Recht auf Wandlung oder Minderung, sofern ihm weitere Nachbesserungsversuche nicht mehr zuzumuten sind.
(3.) Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 6 Abwerbungsverbot und Geheimhaltung
(1.) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter vom Auftragnehmer abzuwerben oder ohne Zustimmung vom Auftragnehmer anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine vom Auftragnehmer der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
(2.) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
(3.) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
(4.) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 7 Vertragszeit und Kündigung
(1.) Sofern die Laufzeit von Verträgen nicht schriftlich festgelegt ist, gelten die Vereinbarungen auf unbestimmte Zeit.
(2.) Unbefristete Verträge können von jedem Vertragsteil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Vorausgezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber umgehend zurückerstattet. Erbrachte und bereits bezahlte Leistungen (Software Module, Quelltext) bleiben nach der Kündigung im Besitz des Auftraggebers. Ebenso erhält der Auftraggeber die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien zurück.
§ 8 Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Sonstiges
(1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Auftraggebers und die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Software als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich ablehnt.
(2.) Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie basieren auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(3.) Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit in anderen Bedingungen nicht ausdrücklich begrenzt oder ausgeschlossen, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des ursprünglichen Programm-/Lizenzpreises zulässig. Die Haftung und der Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
(4.) Gegenansprüche kann der Kunde nur dann zur Aufrechnung bringen, wenn sie rechtskräftig entschieden oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(5.) Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(6.) Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrages Daten verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden ist dieser selbst verantwortlich.
(7.) Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritter an.
(8.) Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schiedsgerichtsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. Um ein Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schiedsgerichtsstelle der IHK Erfurt anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach deren Schiedsgerichtsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.
(9.) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, auch bei Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
(10.) Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
(11.) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden diese von den Vertragsparteien durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Die Wirksamkeit des Vertrages wird dadurch nicht berührt.